TYPO3 + KI

// LEICHTE SPRACHE FÜR ÖFFENTLICHE WEBSITES

Leichte Sprache ist ein wichtiges Instrument, um Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu Informationen bekommen. Leichte Sprache ist für Internetauftritte öffentlicher Stellen verpflichtend. Besonders in Behörden spielt sie eine zentrale Rolle, da sie verschiedenen Zielgruppen mit Kommunikationseinschränkungen hilft, wichtige Informationen zu verstehen.

Unsere Extension TYPO3 + KI // LEICHTE SPRACHE ermöglicht es, die Inhalte innerhalb von TYPO3 mittels KI in Leichte Sprache zu transferieren. Das von uns geschaffene Tool basiert auf der KI Mistral. Wir haben bewusst Mistral als KI gewählt, da durch die europäischen Serverstandorte die Vorgaben der DSGVO erfüllt werden. 

Mit der neuen TYPO3-Extension entsteht so innerhalb Ihrer Website der Sprachzweig “Leichte Sprache", ohne dass Sie Ihre Inhalte von einem Fachbüro überführen lassen müssten und ohne, dass Sie sie anschließend per copy and paste in die Website übertragen müssten. Alles, was von Ihrer Seite zu tun ist: Sie prüfen die Inhalte der Leichten Sprache auf inhaltliche Richtigkeit. Wenn das getan ist, erfüllen Sie die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Sie möchten mehr über TYPO3 + KI // LEICHTE SPRACHE erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

VORTEILE VON LEICHTER SPRACHE
  • INKLUSION & TEILHABE
    Leichte Sprache macht es für alle Menschen möglich, selbstständig Informationen zu verstehen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
  • EFFIZIENZ
    Durch Leichte Sprache können Missverständnisse und Fehler bei der Bearbeitung von Anträgen reduziert werden. Das spart Zeit und Ressourcen.
  • IMAGE
    Öffentliche Anbieter, die Leichte Sprache anbieten, zeigen, dass sie Barrierefreiheit ernst nehmen und sich aktiv für Inklusion einsetzen.
  • ADRESSIERUNG
    Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren von Leichter Sprache, sondern auch ältere Menschen, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder geringen Lesefähigkeiten.

Sie haben noch nie Leichte Sprache gelesen?

Das können Sie nachholen! Die Website bad-laer.de bietet die Inhalte auch in Leichter Sprache an. Diese Version wurde auf Basis unserer TYPO3-Extension TYPO3+KI // LEICHTE SPRACHE entwickelt.

Das macht leichte Sprache aus

  • Alltägliche Wörter
  • Kein Passiv
  • Kein Konjunktiv
  • Natürliche Sprache
  • Ein Satz pro Zeile
  • Erlaubte Zeichen
  • Einfache Negationen
  • Kurze Sätze
  • Kein Genitiv
  • Konsistenz
  • Logische Absätze
  • Listenform verwenden
  • Verzicht auf Metaphern
  • Nur Präsens oder Perfekt
  • Worttrennung
  • Zahlen als Ziffern

§ Rechtliche Grundlagen

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)

§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:

1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
2. Hinweise zur Navigation,
3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
4. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen, barrierefreie digitale Angebote bereitzustellen – darunter Websites, mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und grafische Programmoberflächen. Dazu zählt auch die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache, die in § 4 der BITV 2.0 geregelt ist.