Damit sind viele aktuelle Cookie-Banner in Deutschland unzulässig, denn oft werden die Cookies beim erstmaligen Aufruf ihrer Websites automatisch gesetzt, Nutzer werden per Cookie-Banner lediglich informiert.
Besagte Cookie-Banner sind häufig so konfiguriert, dass der Nutzer sie einfach stehen lassen oder allen gesetzten Cookies mit einem Klick zustimmen kann. In Deutschland ist diese Praxis stark verbreitet, weil die Bundesregierung die im Telemediengesetz (TMG) definierten Anforderungen als ausreichend erachtet hat. Durch das BGH-Urteil ist das Setzen von Cookies nur noch mit aktiver Einwilligung zulässig.
Welche Maßnahmen müssen Sie als Website-Betreiber ergreifen?
Zunächst sollten Sie eine Analyse der Ist-Situation vornehmen. Es ist zu prüfen, ob und welche Cookies zum Einsatz kommen. Anschließend wird ermittelt, wann diese gesetzt werden und ob sie als technisch notwendig gelten oder eine Einwilligung des Nutzers erfordern.
Befindet sich ein Cookie-Banner im Einsatz, ist zu prüfen, ob dieses den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird, indem u.a. keine unzulässige Vorbelegung stattfindet. Ein simples Cookie-Banner genügt selten, im Regelfall führt am Einsatz eines Consent-Tools kein Weg vorbei.
Im nächsten Schritt sind technische Maßnahmen zu ergreifen, damit ein datenschutzkonformes Setzen der Cookies erfolgt. Darüber hinaus kann die Notwendigkeit bestehen, die Datenschutzerklärung der Website anzupassen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollten Sie sich von einem auf Datenschutz spezialisierten Berater unterstützen lassen.
Welches Cookie Consent-Tool ist empfehlenswert?
Da die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt ist und viele Punkte noch einer Änderung unterliegen können, ist es ratsam, ein Consent-Tool wie Cookiebot oder Usercentrics zu implementieren.