Google ändert die Spielregeln für Onlinewerbung in Europa: Ab Mitte September kann ein Unternehmen nicht mehr dagegen vorgehen, dass Konkurrenten unter seinem Markennamen Werbung schalten.
Bisher konnten Markeninhaber in Europa Beschwerde bei Google einreichen, um zu verhindern, dass bei der Eingabe ihrer eigenen Marke fremde Anzeigen geschaltet werden. Das ändert sich am 14.09.2010. Unter dem Suchbegriff "lufthansa flüge portugal" können dann andere Airlines oder Reiseportale ihre eigenen Leistungen bewerben und bspw. als günstige Alternative anpreisen. Den Markenbegriff "Lufthansa" dürften Sie in der Werbeanzeige jedoch nicht verwenden.
Google reagiert mit der Änderung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) vom März zum Dienst Adwords. Der EuGH hatte bestätigt, dass es zulässig ist, wenn Anzeigenkunden auf Keywords bieten können, die Markennamen oder Handelsmarken anderer Unternehmen entsprechen. Diese Keywords sorgen für die Einblendung einer Anzeige, wenn der Nutzer die Begriffe in die Google Suchmaske eingibt.
Der EuGH legte aber auch fest, dass der User klar den Hersteller oder Distributor der angepriesenen Ware oder Dienstleistung erkennen können muss. Google erklärte dazu, es würden also Anzeigen entfernt, die fälschlicherweise den Eindruck erweckten, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen.
Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass eine Anzeige eines anderen Unternehmens den User in diesem Sinne verwirrt, so kann er sich bei Google beschweren.
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